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Grundprinzipien des Vertretungskonzepts der Waldschule Schneeren

Uns ist wichtig, dass wir die Verlässlichkeit unserer Unterrichts- und Betreuungszeiten von 07:50 – 12:55 Uhr auch bei Abwesenheit von Lehrpersonen, der Schulleitung und Pädagogischen Mitarbeiter:innen gewährleisten können.

(vgl. RdErl. d. MK v. 20.12.2019 – 34-84 002 – V – Voris 22410 -)

 

Unsere Jahrgänge 1 und 2 erhalten Unterricht jeweils von 20 bzw. 22 Stunden/ Woche. Für den 1. Jahrgang wird eine tägliche Betreuungszeit von 12:10 – 12:55 Uhr angeboten. Im 2. Jahrgang findet die Betreuung für unsere Schülerinnen und Schüler an drei Tagen in der Woche statt, an denen kein Unterricht in der 5. Stunde erteilt wird. Die Betreuung schließt an die zweite große Pause um 12:10 Uhr in einem Umfang von 45 Minuten an.

 

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 3 und 4. besteht eine Unterrichtsverpflichtung von 26 Stunden.

 

Der Vertretungsunterricht ist kein Regelunterricht. Im Vertretungsfall werden die bisher eingeführten Kernkompetenzen geübt und vertieft. 

 

Die für den Vertretungsunterricht angeschafften Materialien sind auf Übungen dieser Kernkompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch abgestimmt. Dieses Material verbleibt für die Kinder der Lerngruppe zugänglich in den Klassenräumen. Die Klassenlehrperson teilt eigenverantwortlich Aufteilungsgruppen für den Vertretungsfall ein. Diese Liste wird mit der Lerngruppe besprochen und im Klassenraum sichtbar an einer Infowand aufgehängt. Die Schülerinnen und Schüler der betroffenen Lerngruppe erhalten im Vertretungsfall von einer anderen Lehrperson ggf. von der Schulleiterin Kenntnis von der Vertretungssituation und begeben sich in die entsprechenden Klassenräume.

 

Die Klassenstufe 1 wird im 1. Halbjahr nicht aufgeteilt, damit sich die Lerngruppe sozial zusammenfinden und ihre ersten Lernerfahrungen im Anfangsunterricht stabilisieren kann.


Die erkrankte Lehrperson ist während ihrer Krankmeldung -nur mit ihrer Zustimmung und im Ausnahmefall- zu kontaktieren. Sie hat ein Recht auf die Genesung. 


Werden unsere pädagogischen Mitarbeiterinnen für die Vertretung eingesetzt, beaufsichtigen und begleiten sie die Lerngemeinschaft in der Form, dass die bereitgestellten Aufgaben zuverlässig bearbeitet werden. Das pädagogische Konzept der Waldschule Schneeren hat zum Ziel, die Schülerinnen und Schüler durch offene Arbeitsformen und selbstwirksame Arbeitsweisen zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit heranzubilden. Daher sind unsere Schülerinnen und Schüler zu einem überwiegenden Teil in der Lage, ihre Aufgaben selbstständig und eigenverantwortlich zu bearbeiten, was im Vertretungsfall auch zu einer lern- und arbeitsorientierten Unterrichtsatmosphäre beiträgt. Angekündigte Lernstandskontrollen/ Klassenarbeiten werden verschoben und nach Dienstantritt von der betreffenden Lehrperson durchgeführt. Gleiches gilt für die Bewertung der Schülerinnen und Schüler.Die ausfallenden Aufsichten der erkrankten Lehrperson werden in kollegialer Absprache aufgeteilt und übernommen.

 

Ein Sonderfall ist gegeben, wenn die Vertretung eines sechs Wochen und länger dauernden Ausfalls einer Lehrperson vorliegt. Die Übernahme des Unterrichts soll über eine einzustellende Vertretungslehrkraft (Feuerwehrlehrkraft) erfolgen, sofern eine zur Verfügung steht. Der Einsatz einer Vertretungslehrkraft wird durch die Schulleitung bei dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) beantragt. 

(Stand: Oktober 2023)